Diese Anleitung betrifft nur den Bremer Zuzug aus dem Ausland. Laut Stadt ist die Online-Anmeldung dafür nicht möglich. Alle anzumeldenden Personen, auch Kinder, müssen persönlich erscheinen.
Auf einen Blick
- Frist
- Innerhalb von zwei Wochen; laut Bremen genügt eine rechtzeitige Terminbuchung, wenn kein Termin frei ist.
- Einreichung
- Bei einem Zuzug aus dem Ausland persönlich; keine Online-Anmeldung und keine Vertretung.
- Anwesenheit
- Alle anzumeldenden Personen, auch Kinder, müssen erscheinen.
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Bremer Frist und Terminregel
Die Stadt verlangt die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug. Ist kein Termin frei, reicht laut Bremen eine Buchung innerhalb der Frist. Bewahren Sie den Nachweis auf und beachten Sie die Terminbestätigung.
Alle müssen persönlich erscheinen
Bei Zuzug aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen, einschließlich Kinder, selbst erscheinen. Eine Vertretung ist nicht erlaubt. Der Online-Dienst gilt für diesen Weg nicht.
Haushaltsunterlagen vorbereiten
Bringen Sie Ausweisdokumente für jede Person und die Wohnungsgeberbestätigung mit. Bei Einträgen zu Heirat oder Geburt können weitere Dokumente nötig sein; Bremen verlangt diese auf Deutsch. Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen.
Häufige Fragen
Kann ich mich nach einem Zuzug aus dem Ausland online in Bremen anmelden?
Nein. Laut Stadt ist die Online-Anmeldung dafür nicht möglich. Nutzen Sie das persönliche Verfahren.
Müssen Kinder zum Bremer Termin mitkommen?
Ja. Alle anzumeldenden Personen, auch Kinder, müssen erscheinen. Eine Vertretung darf nicht an ihrer Stelle vorsprechen.
Was mache ich, wenn innerhalb von zwei Wochen kein Termin frei ist?
Bremen sagt, dass eine Terminbuchung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist genügt. Bewahren Sie die Buchungsbestätigung auf.
Offizielle Quellen
Zuerst lesen
- Serviceportal Bremen: Anmeldung nach Zuzug aus dem AuslandNur Bremen: persönliches Erscheinen, Haushaltsmitglieder, Zwei-Wochen-Frist und Buchungsregel
Die Regeln können je nach Staatsangehörigkeit, Arbeit oder Studium und Stadt abweichen. Prüfen Sie die Anforderungen vor dem nächsten Schritt bei der zuständigen Behörde.
