Bei Aufenthalten über drei Monaten sind EU-Registrierungsbescheinigung und kommunaler Padrón getrennte Verfahren. Die Nachweise hängen davon ab, ob Sie arbeiten, studieren oder Ihren Lebensunterhalt selbst sichern.
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Bescheinigung und Padrón sind nicht dasselbe
Die EU-Registrierungsbescheinigung erfasst Sie im Zentralregister für Ausländer und enthält Ihre NIE. Der Padrón dokumentiert Ihre gewöhnliche Anschrift bei einer Gemeinde. Beide Verfahren sind getrennt und ersetzen weder Arbeitserlaubnis noch Krankenversicherung.
Nachweise passend zum Status vorbereiten
Das nationale Verfahren verlangt einen gültigen Identitätsnachweis und Unterlagen je nach Aufenthaltsgrund. Beschäftigte benötigen beispielsweise Arbeitsnachweise; Studierende können Immatrikulation und Krankenversicherung nachweisen; Nichterwerbstätige ausreichende Mittel und umfassenden Schutz. Prüfen Sie die aktuelle Liste.
Für den Padrón gelten kommunale Hinweise
Jedes Ayuntamiento legt Einreichungsweg und akzeptierte Wohnungsnachweise fest. Für Madrid nutzen Sie den Madrid-Leitfaden; sonst die offizielle Seite Ihrer Gemeinde. Bewahren Sie Belege für beide Anträge auf.
Häufige Fragen
Brauchen EU-Bürger eine Registrierungsbescheinigung für Spanien?
Bei einem Aufenthalt über drei Monate müssen EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörige die Bescheinigung innerhalb von drei Monaten nach Einreise beantragen. Prüfen Sie die zuständige Provinz und aktuelle Unterlagen.
Ist der Padrón dasselbe wie die EU-Aufenthaltsbescheinigung?
Nein. Der Padrón ist das kommunale Melderegister der gewöhnlichen Anschrift. Die EU-Bescheinigung ist eine getrennte nationale Registrierung.
Erhalte ich dadurch automatisch Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem?
Nein. Krankenversicherung und Sozialversicherung hängen von Arbeit, Versicherung und Wohnsituation ab. Fragen Sie die zuständigen Stellen.
Offizielle Quellen
Zuerst lesen
- Spanische Regierung: Wohnsitz registrierenNationales Verfahren, Dreimonatsfrist, statusbezogene Nachweise und Voraussetzung Padrón
- Spanische Nationalpolizei: EU-RegistrierungsbescheinigungEX-18, Termin, Einreichung in der Provinz und Nachweise
- Stadt Madrid: Eintrag im MelderegisterNur Beispiel Madrid; andere Gemeinden haben eigene Padrón-Verfahren
Die Regeln können je nach Staatsangehörigkeit, Arbeit oder Studium und Stadt abweichen. Prüfen Sie die Anforderungen vor dem nächsten Schritt bei der zuständigen Behörde.
