Aufenthaltsrechte der Familie hängen von Staatsangehörigkeit, Verwandtschaft und Status der Bezugsperson ab. Die Adressanmeldung eines Familienmitglieds ersetzt keinen erforderlichen Einwanderungsantrag.
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Staatsangehörigkeit und Beziehung sind entscheidend
Die EU informiert über Rechte von EU-Bürgern, die mit Familienangehörigen umziehen oder zu ihnen ziehen, darunter Nicht-EU-Ehepartner und Kinder. Ist die Bezugsperson kein EU-Bürger, können nationale Familiennachzugsregeln gelten. Für andere Verwandte und Partnerschaftsformen können andere Bedingungen gelten.
Der EU-Familienweg zur Freizügigkeit ist besonders relevant, wenn ein EU-Bürger in ein anderes EU-Land zieht oder dort lebt. Zieht die Person in ihr eigenes Land, sind meist zunächst die nationalen Familienregeln zu prüfen. Klären Sie den Rechtsweg, bevor Sie Unterlagen sammeln.
Dokumente früh vorbereiten
Personenstandsurkunden können nötig sein, um Beziehung oder Elternschaft nachzuweisen. Fragen Sie, ob Original, mehrsprachiges Formular, beglaubigte Übersetzung oder Legalisierung akzeptiert wird; Anforderungen unterscheiden sich.
Einwanderung und örtliche Anmeldung getrennt erledigen
Ein Nicht-EU-Familienmitglied benötigt möglicherweise ein Einreisevisum, eine Aufenthaltskarte oder einen anderen nationalen Schritt, auch wenn der EU-Bürger ein Aufenthaltsrecht hat. Zusätzlich müssen alle Haushaltsmitglieder gegebenenfalls bei der Kommune angemeldet werden.
Häufige Fragen
Nutzt ein Nicht-EU-Ehepartner immer den EU-Familienweg?
Nicht in jeder Situation. Es hängt unter anderem davon ab, ob die Bezugsperson EU-Bürger ist und in ein anderes EU-Land zieht, sowie von Beziehung und weiteren Umständen.
Wird eine Aufenthaltskarte aus einem Land mit der Familie übertragen?
Gehen Sie nicht davon aus. Fragen Sie vor dem Umzug das neue Zielland, welche Erlaubnis jedes Familienmitglied benötigt.
Müssen Kinder separat angemeldet werden?
Örtliche Systeme können jede Person einzeln aufführen und Zustimmung oder Sorgerechtsnachweise verlangen. Prüfen Sie die Hinweise der Stadt für Ihre Familiensituation.
Können wir die Adresse anmelden, bevor alle Aufenthaltstitel vorliegen?
Adressanmeldung und Einwanderungsverfahren sind getrennt, aber Reihenfolge und Unterlagen unterscheiden sich. Fragen Sie vor dem Termin beide zuständigen Stellen.
Offizielle Quellen
Zuerst lesen
- Your Europe: Aufenthaltsrechte für FamilienangehörigeEU-Familienwege; das genaue Verfahren hängt von Verwandtschaft und Status ab
- Europäische Kommission: EU-EinwanderungsportalNationale Wege für Arbeit, Studium und Familienaufenthalte über 90 Tage
- Your Europe: Aufenthaltsrechte in der EUEU-weiter Ausgangspunkt; eine Anmeldung im Zielland kann zusätzlich nötig sein
- Your Europe: Ehepartner und Kinder ohne EU-StaatsangehörigkeitOffizielle EU-Hinweise für Familienangehörige ohne EU-Staatsangehörigkeit beim Umzug eines EU-Bürgers in ein anderes EU-Land.
Die Regeln können je nach Staatsangehörigkeit, Arbeit oder Studium und Stadt abweichen. Prüfen Sie die Anforderungen vor dem nächsten Schritt bei der zuständigen Behörde.
